Terminreservierung

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

„Terminreservierungsfunktion“

  1. Geltungsbereich

    Die Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen, Sachsen-​Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen g.G.m.b.H., Eldagsener Straße 38, 31832 Springe („BSD“) betreibt die Website www.blutspende-leben.de („Website“), den Digitalen Spenderservice „Meine Blutspende“ unter www.spenderservice.net sowie die entsprechenden iOS- und Android-Applikationen („Digitaler Spenderservice“). Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der Terminreservierungsfunktion für Blutspenden auf der Website und im Rahmen des Digitalen Spenderservices („Terminreservierungsfunktion“) für registrierte Nutzer der Terminreservierungsfunktion („Nutzer“).

  2. Anmeldung/Nutzung
    1. Nutzer können die Terminreservierungsfunktion nutzen, wenn Sie einen Blutspendeausweis besitzen oder bereits einen Account im Digitalen Spenderservice („Digitaler Spenderservice-Account“) haben. Auch Nutzer die bislang keinen Blutspendeausweis haben, beziehungsweise nicht Inhaber eines Digitalen Spenderservice-Accounts sind, können die Terminreservierungsfunktion nutzen.
      1. Inhaber eines Blutspendeausweises. Diese Nutzer können sich auf der Website mit ihrem Nachnamen und ihrer Spendernummer für die Terminreservierungsfunktion einloggen (Login mit Blutspendeausweis).
      2. Inhaber des Digitalen Spenderservice-Accounts. Nutzer, die über einen Digitalen Spenderservice-Account verfügen, können sich auf der Website für die Terminreservierungsfunktion mit den Zugangsdaten für den Digitalen Spenderservice einloggen (Login mit Spenderservice-Zugang) oder unmittelbar im Log-In Bereich des Digitalen Spenderservices die Terminreservierungsfunktion nutzen.
      3. Nutzung ohne Blutspendeausweis/Digitalen Spenderservice-Account. Auch ohne Blutspendeausweis oder Digitalen Spenderservice-Accounts kann der Nutzer einen Termin zur Blutspende, Plasmaspende oder Thrombozytenspende unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse und E-Mail-Adresse über die Terminreservierungsfunktion reservieren (Login ohne Blutspendeausweis).
    2. Nutzer haben zudem die Möglichkeit, sich für die Terminerinnerung per E-Mail oder SMS anzumelden. Die Einwilligung der Nutzer vorausgesetzt, senden wir Nutzern dann am Tag vor dem Termin per E-Mail oder SMS eine Erinnerung mit den Informationen zum Termin zu. Der Erhalt von Erinnerungen per SMS ist ausschließlich Nutzern mit einem Digitalen Spenderservice-Account vorbehalten.
    3. Die Nutzung der Terminreservierungsfunktion steht allen natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, offen.
    4. Ein Anspruch auf die Nutzung der Terminreservierungsfunktion besteht nicht. Der BSD behält sich das Recht vor, die Nutzung der Terminreservierungsfunktion zurückzuweisen.
    5. Der BSD behält sich das Recht vor, die Terminreservierungsfunktion jederzeit zu erweitern, zu verändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des BSD für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, zum Beispiel, weil neue Funktionalitäten eingeführt werden.
  3. Nutzerpflichten
    Der Nutzer verpflichtet sich,
    1. zur richtigen und vollständigen Angabe der bei der Anmeldung und Reservierung abgefragten Daten. Die Aktualisierung der Daten kann vom Nutzer direkt über den Digitalen Spenderservice-Account vorgenommen oder Änderungen dem BSD via E-Mail an info@bsd-​nstob.de mitgeteilt werden.
    2. die vom BSD bereitgestellten Inhalte der Terminreservierungsfunktion ohne vorherige Zustimmung vom BSD nicht für andere Zwecke zu verwenden als zu den Zwecken, die in diesen Nutzungsbedingungen angegeben sind.
    3. die Terminreservierungsfunktion nicht missbräuchlich zu nutzen und jegliche Aktivitäten zu unterlassen die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
    4. nicht zu versuchen, Informationen unbefugt abzurufen oder zu versuchen, in die Terminreservierungsfunktion ein­zugreifen oder eingreifen zu lassen.
    5. den reibungslosen Betrieb der Terminreservierungsfunktion nicht zu beeinträchtigen, insbesondere die Website des BSD beziehungsweise den Digitalen Spenderservice nicht übermäßig zu belasten.
  4. Sperrung des Zugangs
    1. Der BSD kann den Zugang des Nutzers zur Terminreservierungsfunktion bei Login mit dem Spenderservice-Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt beziehungsweise verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der BSD die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.
    2. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der BSD nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Nutzer sind von der Nutzung an dem System dauerhaft ausgeschlossen.
  5. Informationen zum Datenschutz
    Der BSD verarbeitet die Daten der Nutzer im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des BSD für die Website (www.blutspende-leben.de/datenschutz), beziehungsweise den Digitalen Spenderservice (www.spenderservice.net/datenschutz).
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Der BSD ist bemüht, die Nutzung der Terminreservierungsfunktion fehlerfrei und ohne Unterbrechungen zu ermöglichen. Eine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung kann allerdings nicht immer gewährleistet werden. Im Fall von Fehlern oder Leistungsunterbrechungen oder sonstigen Minderungen der Qualität wird der BSD den Normalbetrieb so schnell wie möglich wiederherstellen.
    2. Der BSD unternimmt nach Stand der Technik verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen, um die Terminreservierungsfunktion frei von Viren und Schadsoftware zu halten. Vor dem Herunterladen von Inhalten wird der Nutzer zum eigenen Schutz für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen.
    3. Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Terminreservierungsfunktion erforderlichen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der BSD schuldet dem Nutzer keine diesbezügliche Beratung.
    4. Die Haftung des BSD für Schadensersatz wegen leichter und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
      1. Der BSD haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
      2. Der BSD haftet nicht wegen leichter und grober Fahrlässigkeit im Übrigen.
    5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden, insbesondere im Rahmen der Durchführung der Blutspende, Plasmaspende oder Thrombozytenspende. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der BSD eine Garantie übernommen hat.
    6. Ziffern 6.4 und 6.5 gelten entsprechend für die Haftung des BSD für vergebliche Aufwendungen.
    7. Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
  7. Einstellen der Terminreservierungsfunktion
    Der BSD kann die Terminreservierungsfunktion für Nutzer über die Website und den Digitalen Spenderservice jederzeit einstellen. Die Gültigkeit von über die Terminreservierungsfunktion erfolgte und zum Zeitpunkt der Einstellung der Terminreservierungsfunktion noch gültige Terminreservierungen, wird durch die Einstellung der Terminreservierungsfunktion nicht beeinträchtigt.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
    2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Stand Juli 2020